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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign, KI-Lösungen und SaaS-Entwicklung. Stand: Juli 2026.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen eyedia (Menasse Gebregzi, Deutz-Mülheimer-Str. 119, 51063 Köln) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, KI-Integration, SaaS-Entwicklung und digitales Marketing. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn eyedia diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

02

Vertragsschluss & Angebote

Angebote von eyedia sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von eyedia oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

Kostenvoranschläge und Angebote basieren auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung führen.

03

Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. eyedia erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Der Auftraggeber stellt eyedia alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Zugangsdaten, Feedback). Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von eyedia.

04

Abnahme

Nach Fertigstellung einer Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Werden innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine begründeten Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

Geringfügige Abweichungen, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

05

Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eyedia umsatzsteuerpflichtig ist.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Projekten ab 1.000 € netto kann eyedia eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist eyedia berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

06

Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle von eyedia erstellten Werke (Designs, Code, Texte, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt eyedia dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

eyedia behält das Recht, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

07

Haftung

eyedia haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet eyedia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

08

Gewährleistung

eyedia behebt Mängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet werden, nach Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

09

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10

Kündigung & Laufzeit

Projektverträge enden mit der vereinbarten Abnahme. Laufende Wartungs- oder Pflegeverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: Juli 2026.