Barrierefreiheit im Webdesign: Was seit 2025 Pflicht ist
Der European Accessibility Act (EAA) ist seit Juni 2025 in Kraft. Viele Websites sind noch nicht compliant. Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen — und warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht ein Vorteil ist.

Seit Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) — und damit sind Barrierefreiheitsanforderungen für viele Unternehmenswebsites gesetzliche Pflicht. Wer noch nicht gehandelt hat, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Wer jetzt handelt, gewinnt außerdem mehr Nutzer.
Wen betrifft der EAA?
Der European Accessibility Act gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten — also praktisch für jeden mit einer professionellen Website, einem Online-Shop oder einer App. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen unter bestimmten Kriterien.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (Verhältnis mind. 4,5:1)
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar (nicht nur per Maus)
- Alt-Texte für alle informationstragenden Bilder
- Videos mit Untertiteln versehen
- Formularfelder klar beschriftet und für Screenreader lesbar
- Seite auch bei 200% Zoom noch nutzbar
Barrierefreiheit testen: Kostenlose Tools
Sie müssen keinen teuren Auditor beauftragen, um den aktuellen Stand Ihrer Website zu prüfen. WAVE (wave.webaim.org) analysiert jede beliebige URL auf Barrierefreiheitsfehler und zeigt sie direkt im Browser an. Die axe DevTools Browser-Extension prüft einzelne Seiten detailliert und erklärt jeden Fehler mit Lösungsvorschlägen.
Google Lighthouse enthält einen Accessibility-Score von 0 bis 100 — abrufbar über die Chrome DevTools unter dem Tab Lighthouse. Ein Score unter 80 bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Ergänzend sollten Sie Ihre Website einmal mit einem Screenreader testen (NVDA für Windows ist kostenlos, VoiceOver ist auf jedem Mac vorinstalliert). Die Erfahrung ist oft augenöffnend: Was visuell klar wirkt, ist für Screenreader-Nutzer manchmal völlig unverständlich.
Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler
- Fehlende Skip-Links: Tastaturnutzer müssen sich durch die gesamte Navigation kämpfen, bevor sie zum Inhalt gelangen
- Schlechte Focus-Styles: Wenn der Tastaturfokus unsichtbar ist, können Nutzer nicht erkennen, wo sie sich befinden
- Automatisch abspielende Medien: Videos oder Animationen ohne Pause-Button sind für viele Nutzer problematisch
- Zu kleine Klickziele: Buttons und Links unter 44×44 Pixel sind auf Touchscreens und für motorisch eingeschränkte Nutzer schwer zu treffen
- Fehlende Überschriften-Hierarchie: H1 direkt zu H4 springen verwirrt Screenreader-Nutzer
- Unzureichende Formularbeschriftungen: Placeholder-Text allein reicht nicht als Label
WCAG 2.2 als Maßstab
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in Version 2.2 Level AA ist seit Oktober 2023 der aktuelle technische Standard — und bildet die Grundlage für den EAA. Wer WCAG 2.2 AA erfüllt, ist für den EAA gut aufgestellt. Gegenüber Version 2.1 wurden neun neue Erfolgskriterien ergänzt, darunter bessere Anforderungen an Fokus-Styles und Authentifizierung.
Barrierefreiheit und SEO
Viele Maßnahmen, die eine Website barrierefrei machen, verbessern gleichzeitig das Google-Ranking. Strukturierte Überschriften-Hierarchien helfen Google, den Seiteninhalt zu verstehen. Alt-Texte liefern Kontext für die Bildersuche. Semantisches HTML (nav, main, article, aside) gibt Suchmaschinen klare Signale über die Seitenstruktur.
Schnelle Ladezeiten, die für barrierefreie Websites Standard sind, fließen direkt in die Core Web Vitals ein. Und eine klare Seitenstruktur senkt die Absprungrate — ein weiterer Rankingfaktor. Unternehmen, die in Barrierefreiheit investieren, investieren also gleichzeitig in ihre Sichtbarkeit bei Google.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Ca. 15% der Bevölkerung leben mit einer Form von Beeinträchtigung. Barrierefreie Websites erreichen diese Nutzer — und profitieren nebenbei von besserem SEO, da strukturierter Code und Alt-Texte auch Google helfen, die Seite zu verstehen.
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