Barrierefreies Webdesign
Barrierefreiheit im Web — BFSG gilt seit 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft. Viele Websites sind noch nicht konform — und riskieren Abmahnungen. eyedia prüft, berät und setzt um.

Rechtlicher Hintergrund
Was das BFSG für Ihre Website bedeutet
Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten — und schafft damit klare rechtliche Risiken für nicht konforme Websites.
Gilt seit Juni 2025
Das BFSG verpflichtet Unternehmen mit Verbraucherkontakt, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten.
Abmahnrisiko
Nicht konforme Websites können abgemahnt werden. Verbraucherschutzverbände und Betroffene haben Klagerecht.
Mehr Reichweite
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung — barrierefreie Websites erreichen sie alle.
Was wir tun
Von der Prüfung bis zur Umsetzung
Barrierefreiheit ist kein Add-on — sie muss technisch korrekt und rechtssicher umgesetzt sein. Wir begleiten Sie vom ersten Audit bis zur laufenden Konformität.
Barrierefreiheits-Audit
Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA — dem Standard den das BFSG fordert. Sie erhalten einen klaren Bericht mit Prioritäten.
Technische Umsetzung
Alt-Texte, Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, ARIA-Labels — wir setzen alle erforderlichen Anpassungen technisch korrekt um.
Barrierefreiheitserklärung
Das BFSG schreibt eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung vor. Wir erstellen sie für Sie — rechtssicher und aktuell.
Laufende Betreuung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir begleiten Sie bei Updates und neuen Inhalten damit Ihre Website konform bleibt.
Standard
WCAG 2.1 AA — der Maßstab
Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Vier Prinzipien definieren, was eine barrierefreie Website ausmacht:
P — Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein — Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontrastverhältnisse.
B — Bedienbar
Alle Funktionen per Tastatur nutzbar, keine Zeitlimits, keine blinkenden Inhalte die Anfälle auslösen könnten.
V — Verständlich
Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen in Formularen.
R — Robust
Die Website funktioniert mit Screenreadern, Braille-Zeilen und anderen Hilfsmitteln zuverlässig.
Im Projekt enthalten
Was wir für Sie umsetzen
Von der ersten Prüfung bis zur fertigen Barrierefreiheitserklärung — alle Leistungen aus einer Hand.
- WCAG 2.1 AA Audit
- Alt-Texte & Bildbeschreibungen
- Tastaturnavigation
- Farbkontraste prüfen & korrigieren
- ARIA-Labels & semantisches HTML
- Barrierefreiheitserklärung
- Feedback-Mechanismus einrichten
Ab 799 € einmalig
Barrierefreiheits-Audit
Umsetzung ab 1.499 €
Technische Anpassungen, ARIA-Labels, Kontraste, Tastaturnavigation und Barrierefreiheitserklärung — alles inklusive.
FAQ
Häufige Fragen zum BFSG und Barrierefreiheit
Antworten auf die Fragen, die uns Unternehmen zum Thema BFSG und barrierefreies Webdesign am häufigsten stellen.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten — also für die meisten KMU mit einer Website. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.
Verbraucherschutzverbände, Sozialverbände und betroffene Personen können Abmahnungen aussprechen und Klagen einreichen. Zudem drohen Bußgelder durch die Marktüberwachungsbehörden. Das Risiko steigt je bekannter Ihr Unternehmen ist.
WCAG 2.1 AA ist der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web. Er definiert technische Anforderungen in vier Kategorien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Das BFSG fordert die Einhaltung dieses Standards.
Ein Audit für eine typische Unternehmenswebsite dauert 3 bis 5 Werktage. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit allen gefundenen Mängeln, ihrer Priorität und konkreten Empfehlungen zur Behebung.
In den meisten Fällen ja. Wir prüfen zunächst den Aufwand. Bei älteren Websites mit schlechter technischer Basis kann ein Neubau wirtschaftlicher sein als aufwendige Nachbesserungen — das klären wir transparent im Erstgespräch.
Proof of Work
Unsere eigene Website: 100/100 Barrierefreiheit
Wir bauen keine barrierefreien Websites die selbst nicht barrierefrei sind. eyedia.de erreicht 100 von 100 Punkten — auf Desktop und Mobil.


Jetzt handeln
BFSG gilt — ist Ihre Website konform?
Wir prüfen Ihre Website und sagen Ihnen innerhalb von 5 Werktagen, wo Handlungsbedarf besteht. Unverbindlich und transparent.